Generelles Feuerverbot im Bezirk Meilen

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5) gilt im ganzen Kanton Zürich seit Ende Juni ein Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5) gilt im ganzen Kanton Zürich seit Ende Juni ein Feuerverbot im Wald und bis 50 Meter vom Waldrand entfernt.

Die Gemeinden im Bezirk Meilen haben die Situation beurteilt und die Waldbrandgefahr als kritisch eingestuft. Sowohl im Wald als auch auf Feldern, in Wiesen und in Böschungen herrscht grosse Trockenheit, so dass bereits kleine Funkenwürfe Brände entfachen könnten. Deshalb wird ab Dienstag, 14. Juli 2026 von sämtlichen Gemeinden des Bezirks Meilen ein generelles Feuerverbot erlassen.

Das generelle Feuerverbot bedeutet konkret:

  • Keine offenen Feuer im Freien (auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen)
  • Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden (Gas- und Elektrogrills sind weiterhin erlaubt, es ist jedoch grösste Vorsicht geboten)
  • Kein Abbrennen von Feuerwerk
  • Keine Höhenfeuer

Die Prognosen von MeteoSchweiz sagen weiterhin heisses und trockenes Wetter voraus. Die angesagten Schauer und Gewitter in den kommenden Tagen unterliegen einer tiefen Prognosezuverlässigkeit und dürften kaum zu einer Entspannung der aktuellen Lage führen. Die Gemeinden werden im Hinblick auf die bevorstehenden Feierlichkeiten zum 1. August die Lage weiterhin beobachten und gegebenenfalls neu beurteilen. Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.

Die Bezirksgemeinden danken der Bevölkerung für die Einhaltung der getroffenen Massnahmen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern.

14. Juli 2026
Der Gemeinderat

Plakat Feuerverbot

Quelle: www.kuesnacht.ch